angle-left Kantonales Sportförderungsgesetz KSFG

Kantonales Sportförderungsgesetz KSFG

Das derzeit geltende Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport muss an das neuere Bundesrecht, an das veränderte Umfeld und die neuere Praxis angepasst werden. Der Regierungsrat orientiert sich dabei an der Strategie «Sport Kanton Bern».

Der Regierungsrat beabsichtigt mit dem neuen Gesetz keine grundsätzliche Neuregelung im Bereich des Sports. Zahlreiche Inhalte des bisherigen Gesetzes über die Förderungen von Turnen und Sport konnten – teils redaktionell bearbeitet und in einer aktualisierten Form – beibehalten werden. Entsprechend sollen gemäss Regierungsrat die Auswirkungen auf die Gemeinden und die Volkswirtschaft gering ausfallen. Die Gesetzesvorlage soll zudem keine direkten finanziellen und personellen Auswirkungen haben, da sie in den einzelnen Bereichen des Sports Massnahmen des Kantons bloss ermöglicht, nicht aber verbindlich vorgibt. 

Die Sportgesetzgebung betrifft die Wirtschaft vor allem indirekt (Gesundheitsförderung, Unfallprävention etc.). Im Bereich des Sportunterrichts in Berufsfachschulen und anderen punktuellen Fragen sind KMU-Interessen auch direkt tangiert.

Wir haben die vorgeschlagenen Änderungen geprüft und haben keine Einwände.

 

Stellungnahme Berner KMU an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

» lesen